BGH: Zustimmung zur Veräußerung von Sondereigentum unwiderruflich

VonRechtsanwalt Felsch

BGH: Zustimmung zur Veräußerung von Sondereigentum unwiderruflich

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der
Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.

Mit der Zulassung eines Zustimmungsvorbehalts für die Veräußerung
von Wohnungseigentum will der Gesetzgeber einem Sachanliegen der anderen Wohnungseigentümer oder des Dritten Rechnung tragen. Insbesondere geht es um deren Interesse, sich gegen „das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen.
Werden erst nach Erteilung der Zustimmung Umstände bekannt, die zur Versagung der Zustimmung berechtigt hätten, kann eine bereits erteilte Zustimmung analog der Rechtsprechung zu dem Zustimmungserfordernis nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG nicht mehr zurückgezogen werden

Beschluss des BGH vom ‌06‌.‌12‌.‌2018‌, Az.: V ZB ‌134‌/‌17‌





Über den Autor

Rechtsanwalt Felsch administrator

Rechtsanwalt Thilo Felsch studierte in Freiburg im Breisgau, Fribourg (Schweiz) und Marburg Rechtswissenschaften, bevor er in Darmstadt im Jahr 2006 mit dem zweiten Staatsexamen seine juristische Ausbildung abschloss. Rechtsanwalt Felsch ist schwerpunktmäßig im Mietrecht, Verkehrs- und Strafrecht tätig. Seit dem Jahr 2019 ist Rechtsanwalt Felsch aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und einer gesonderten theoretischen Ausbildung zudem berechtigt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Rechtsanwalt Felsch unterstützt Sie beim rechtlich korrekten Umgang mit Ihren Mietern oder Vermietern, mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder zur Sicherung Ihres Eigentums. Rechtsanwalt Felsch führt durch das Vollstreckungsrecht und hilft Ihre Rechte und Forderungen beim Gegner durchzusetzen. Rechtsanwalt Felsch unterstützt Sie als Beschuldigten im Strafverfahren -seinem besonderen Interessengebiet und zahlreichen Vertretungen- auch bundesweit. Rechtsanwalt Felsch ist Dozent beim CBG Christliches Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Kassel GmbH. Rechtsanwalt Felsch vertritt die Interessen der Anwaltschaft im Vorstand der Kasseler Sektion des Deutschen Anwaltvereins in Kassel.